Für die neue PO: komplett (für das Fachgespräch) relevant.
Für die alte PO: das Fach "Steuern" ist zwar nicht offizieller Bestandteil der mündlichen Prüfung. Allerdings hat "Steuern" durchaus große Auswirkungen auf bestimmte andere Dinge aus Bilanzen, damit auf die Jahresabschlussanalyse und damit eben doch auf das Fach "Berichterstattung". Und damit können Teile von Steuern sehr wohl in der mündlichen Prüfung abgefragt werden.
Beispiel
Die X-AG führt Unterricht für angehende Bilanzbuchhalter durch. Sie führt damit nach § 4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerbefreite Leistungen aus.
Dies hat zur Konsequenz, dass sie auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, eine Option nach § 9 UStG besteht nicht. Folglich sind die Anschaffungskosten ihrer Vermögensgegenstände mit dem Bruttowert anzusetzen und nicht, wie sonst üblich, zum Nettopreis.
Beispiel
Die X-AG führt Unterricht für angehende Bilanzbuchhalter durch. Was wäre, wenn sie eine Optionsmöglichkeit nach § 9 UStG durch eine Gesetzesänderung erhielte?
Wenn sie die Optionsmöglichkeit ausübte, veränderten sich jene Kennzahlen, in denen die Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände enthalten sind.
Man sieht also, dass Steuern sehr wohl Auswirkungen haben auf die Bilanzanalyse, damit auf das Fach Berichterstattung und damit auf die mündliche Prüfung.
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