Der innergemeinschaftliche Erwerb ist der dritte und letzte große Tatbestand, der Umsatzsteuer auslöst. Hierunter fällt der innergemeinschaftlichen Erwerb im Inland gegen Entgelt (§ 1 I Nr. 5 UStG). Der Erwerber schuldet die Umsatzsteuer, kann diese jedoch als Vorsteuer abziehen (§ 15 I 1 Nr. 3 UStG). Es fallen zwei Arten des innergemeinschaftlichen Erwerbs an:
- realer Erwerb und
 - fiktiver Erwerb.
 
Weitere interessante Inhalte zum Thema
- 
											
											
Fiktiver Erwerb - innergemeinschaftliches Verbringen
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Fiktiver Erwerb - innergemeinschaftliches Verbringen (Arten von Umsätzen) aus unserem Online-Kurs Umsatzsteuer für Bibus interessant.
 - 
											
											
Realer Erwerb
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Realer Erwerb (Arten von Umsätzen) aus unserem Online-Kurs Umsatzsteuer für Bibus interessant.