Bei einem AvalKredit handelt es sich nicht um ein Darlehen, sondern um eine Form der Kreditleihe. Durch das Kreditinstitut wird lediglich eine Eventualverbindlichkeit übernommen. Liquide Mittel fließen nicht.
Merke
Bei einem Avalkredit kann die Gewährung des Kredits auf zwei Weisen erfolgen:
- Durch Übernahme einer Bürgschaft oder
- durch Stellung einer Garantie.
Übernimmt das Kreditinstitut eine Bürgschaft, dann verpflichtet es sich, für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einem Dritten gegenüber einzustehen. Diese Bürgschaft ist akzessorisch, d.h. abhängig von Umfang und Dauer der verbürgten Forderung.
Wird eine Garantie gestellt, dann verpflichtet sich das Kreditinstitut, für einen bestimmten zukünftigen Erfolg einzustehen bzw. die Gewähr für einen eventuellen künftigen Schaden zu übernehmen. Die Garantie ist abstrakt, d.h. sie ist unabhängig vom Ent- und Fortbestehen der Forderung, die gesichert werden soll.
Folgende Arten von Avalen sind möglich:
Avale, die Bürgschaften beinhalten
Bürgschaften für Stundung von Steuern und Zöllen
Bürgschaften für Stundung von Kaufgeldern
Bürgschaften für Stundung von Frachten
Prozessbürgschaften
Avale, die Garantien beinhalten
Bietungsgarantien
Gewährleistungsgarantien
Lieferungs- und Leistungsgarantien
Anzahlungsgarantien
Bei einem Avalkredit entstehen Kapitalkosten in Form einer Avalprovision. Diese beläuft sich auf rund 1 bis 3 % p.a.
Da es sich bei einem Avalkredit nur um eine eventuelle Verpflichtung handelt, wird diese unter dem Strich (!) der Bilanz ausgewiesen.
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