Die Garantie als solche ist gesetzlich nicht geregelt. Der Garantiegeber verpflichtet sich gegenüber dem Garantienehmer für einen bestimmten zukünftigen Erfolg einzustehen. Sie ist dadurch nicht akzessorisch (im Gegensatz zur Bürgschaft) und unabhängig von Bestand der Hauptschuld. Die Garantie kann formlos erfolgen - die Bürgschaft muss dagegen schriftlich abgeschlossen werden, es sei denn, der Bürge ist Vollkaufmann und die Bürgschaft ist für ihn ein Handelsgeschäft.
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