Hinsichtlich der Garantie gibt es keinerlei gesetzliche Bestimmungen. Es handelt sich hierbei um einen
Schuldvertrag, in dem sich der Garantiegeber gegenüber dem Garantienehmer verpflichtet, für den
Eintritt eines bestimmten Erfolges bzw. für das Ausbleiben eines Misserfolges zu garantieren. Eine
Garantie ist anders als eine Bürgschaft nicht akzessorisch. D. h., dass sie losgelöst bzw. unabhängig
von einer bestimmten Schuld weiter bestehen kann.
Die häufigsten Arten von Garantien sind:
Anzahlungsgarantie
Bietungsgarantie
Vertragserfüllungsgarantie
Gewährleistungsgarantie
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