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Finanzmanagement - Grundpfandrechte

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Finanzmanagement

Grundpfandrechte

Als Grundpfandrechte bezeichnet man Kreditsicherheiten, die durch die Verpfändung von unbeweglichem Vermögen entstehen. Auch hier gilt: Wird die gesicherte Forderung nicht beglichen, kann der Sicherungsnehmer das Pfandgut verwerten (lassen), um seine Ansprüche zu befriedigen. 

Die bekanntesten Formen von Grundpfandrechten sind:

Durch die drei genannten Grundpfandrechte kann die Verpfändung unbeweglicher Sachen erfolgen. Die Hypothek ist  dabei streng akzessorisch.