Die Hypothek ist ein Pfandrecht an einem Grundstück zur Sicherung einer bestimmten Forderung. Des weiteren ist sie akzessorisch, d.h. sie ist in ihrem Bestand von einer gesicherten Forderung abhängig. Die Hypothek steht dem Gläubiger demnach immer nur in Höhe der zugrundeliegenden Forderung zu und Einreden gegen die Forderung können auch gegen die Hypothek geltend gemacht werden. Folglich besteht für den Gläubiger ein dinglicher Anspruch an dem Grundstück, jedoch auch ein persönlicher Anspruch an den Schuldner. Die Übertragung der Hypothek funktioniert durch:
Abtretung der gesicherten Forderung
für eine wirksame Übertragung ist eine schriftliche Abtretungserklärung zwingend notwendig, sofern es sich um eine Briefhypothek handelt (Briefhypothek = Regelfall in der Praxis)
Hypothekenbrief muss dem Erwerber übergeben werden
Übergabe der Forderung auf den Erwerber = Übergang der Hypothek auf den neuen Inhaber
wirtschaftliche Gründe für die Übertragung der Hypothek:
Forderungsverkauf
Umschuldung (wenn beispielsweise eine andere Bank ein Darlehen zu einem geringeren Zins anbietet)
Problem bei der Übertragung der Hypothek:
Der Erwerber könnte sich bei strenger Durchführung der Abhängigkeit der Hypothek von der Forderung nicht auf den Inhalt des Grundbuches verlassen, weil er stets überprüfen müsste, ob die persönliche Forderung besteht. Um diese Problematik zu überwinden, erstreckt sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch der öffentliche Glaube an die Richtigkeit des Grundbuches für die Hypothek auch auf die Forderung.
Weitere Interessante Inhalte zum Thema
-
Lösung: Hypothek, Kontokorrentkredit
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Lösung: Hypothek, Kontokorrentkredit (Kredite) aus unserem Online-Kurs Finanzmanagement interessant.
-
Haftung des Betriebsübernehmers
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Haftung des Betriebsübernehmers (Haftung) aus unserem Online-Kurs Abgabenordnung interessant.