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Finanzmanagement - Scheckarten

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Finanzmanagement

Scheckarten

Schecks lassen sich wie folgt systematisieren:

  • nach Art der Einlösung

  • nach Art der Übertragung

    • Orderscheck

    • Inhaberscheck

    • Rektascheck

  • nach der Einlösungsgarantie

    • nicht garantierte Schecks

    • bestätigte LZB-Schecks.

Barschecks: Bei Barschecks kann der Scheckempfänger den Scheck bei dem bezogenen Institut in bar einlösen
bzw. diesen weitergeben. Die Legitimation der Person, die den Scheck vorlegt, wird hierbei
üblicherweise nicht überprüft. Dies bedeutet, dass es bei Verlust oder Diebstahl relativ leicht zu einer
missbräuchlichen Verwendung kommen kann.

Verrechnungsschecks: Bei Verrechnungsschecks ist die bare Verfügung ausgeschlossen. Folglich darf der Scheckbetrag nur auf einem Konto gutgeschrieben werden. Ein Verrechnungsscheck ist auf der Vorderseite durch einen entsprechenden vorgedruckten oder handschriftlichen Vermerk (z.B. „nur zur Verrechnung“) oder durch zwei parallele Schrägstriche in der linken oberen Ecke zu kennzeichnen (vgl. Abb. 12). Verrechnungsschecks werden meist mithilfe eines Scheck-Einreichungsformulars eingereicht. Die Gutschrift erfolgt mit dem Vermerk „Eingang vorbehalten“ (E. v.).

Hinweis

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  • Vorteil eines Verrechnungsschecks ist die im Vergleich zum Barscheck größere Sicherheit. Es erfolgt keine Barauszahlung, der Weg des Einzugs lässt sich zurückverfolgen.
  • Nachteil ist allerdings, dass keine Zahlung an Nichtkontoinhaber erfolgen kann.

Orderscheck: Dieser ist an den legitimierten Vorleger zahlbar.

Merke

Hier klicken zum AusklappenEin Scheck ist kraft Scheckgesetz ein Orderpapier. Die Klausel ist also entbehrlich. Er wird insofern auch „geborenes Orderpapier“ genannt.

Sollte ein Orderscheck weitergegeben werden, muss er indossiert werden. Hierdurch übertragt der Indossant das Recht aus dem Scheck auf eine dritte Person. Bei Nichteinlösung des Schecks kann diese dritte Person zur Zahlung im Wege des Rückgriffs verpflichtet werden.

Inhaberscheck: Dieser ist an den Vorleger zahlbar.

Merke

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Wenn eine sog. Überbringerklausel angebracht wird, wird der Scheck als zunächst geborenes Orderpapier zu einem Inhaberpapier.

Die Übertragung eines Inhaberschecks erfolgt durch formlose Übereignung des Papiers. Das bezogene Kreditinstitut schließlich kann die Legitimation des Inhabers überprüfen, ist aber hierzu nicht verpflichtet.

Rektascheck: Dieser ist an den namentlich genannten Empfänger zahlbar.

Bestätigter Scheck: Bei bestätigten Schecks soll die Sicherheit des Gläubigers erhöht werden. Dies geschieht dadurch, dass die Bundesbank oder eine Landeszentralbank auf der Rückseite des Schecks einen Bestätigungsvermerk anbringt. Hierdurch haftet die bestätigende Bank für die Einlösung, wenn der Scheck innerhalb von acht Tagen vorgelegt wird. Sonstige Banken und Sparkassen dürfen keine Bestätigung erteilen, können jedoch eine vergleichbare Einlösungszusage geben (Vermerk: „Einlösung wird garantiert“). In der Praxis spielen bestätigte Schecks bzw. Schecks mit Einlösungszusage vor allem bei Versteigerungen und beim Fahrzeugkauf eine Rolle.