Es besteht eine Berichtspflicht, wenn die beschriebenen Grenzwerte für ein Segment erfüllt sind:
Umsatzerlöse (inkl. Innenumsätze) mindestens 10 % der Gesamtumsatzerlöse
Erfolg mindestens 10 % des Gewinns oder Verlustes; der absolut höhere Betrag ist entscheidend
Vermögen mindestens 10 % des Gesamtvermögens
Wohingegen das Segment der Fußbälle alle drei Kriterien erfüllt, ist bei dem Produktsegment der Basketbälle nur das Umsatzkriterium gegeben, da 5.000.000/40.100.000 € = 12,5 % und somit die Umsatzgrenze überschritten wird. Auch der Tennisschlägerbereich erfüllt das Umsatzkriterium.
Hingegen ist bei dem Bereich der Hockey-Schläger zu erkennen, dass dieser keine der Grenzen erfüllen.
Als Ergebnis steht somit fest, dass für die Segmente Fußbälle, Basketbälle und Tennisschläger eine spezielle Berichtspflicht besteht, im Vergleich dazu für den Bereich Hockey-Schläger jedoch keine Berichtspflicht anfällt und somit die ersten drei Bereiche zu einem Sammelsegment zusammengefasst werden. Folglich ist bei den ersten drei Segmenten das Erfüllen der 75 %-Regel zu überprüfen: Die Umsatzerlöse der Segmente Fußbälle, Basketbälle und Tennisschläger belaufen sich auf 34.500.000 €, da 29.500.000 € + 5.000.000 € + 4.200.000 € = 38.700.000 €. Berechnet man nun
Schwelle „4. Krit.“ = Summe der Umsätze der Segmente / Gesamtumsatz
= 38.700.000 €/40.100.000 €
= 0,97
= 97 %,
so zeigt sich, dass die 75 %-Regel erfüllt ist und eine Gewährleistung repräsentativer Ergebnisse dieser Segmentberichterstattung gegeben ist.
Also:
Bereiche | Grenzwerte | Segmentberichterstattung? |
Fußbälle | Umsatzkriterium erfüllt | ja |
Basketbälle | Umsatzkriterium erfüllt | ja |
Tennisschläger | Umsatzkriterium erfüllt | ja |
Hockeyschläger | keins gegeben | nein |
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