Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden Forderungen des einen Unternehmens gegen ein anderes Konzernunternehmen mit den Verbindlichkeiten, die bei diesem bestehen, aufgerechnet. Auch dies entspricht wiederum dem Einheitsgedanken, da eine Unternehmung nicht gegen sich selbst Forderungen bzw. Verbindlichkeiten haben kann.
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