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Bilanz nach IAS / IFRS - Schulden

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Bilanz nach IAS / IFRS

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Unter Schulden (= Liabilities) sind

  • Verbindlichkeiten,

  • Rückstellungen und

  • passivische RAP

zu verstehen. Schulden (= Liabilities) werden daher bei den IFRS weiter gefasst als im deutschen Handelsrecht, denn dort zählen lediglich Verbindlichkeiten und Rückstellungen, nicht aber passivische RAP zu den Schulden. Rückstellungen sind mit jenem Betrag zu bewerten, welcher die bestmögliche Schätzung der Ausgabe darstellt, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung notwendig ist. Die passivischen RAP sind mit den Einnahmen zu bewerten, welche auf das zukünftige Geschäftsjahr entfallen, insbesondere ist also der Grundsatz der Periodenabgrenzung (= Accrual basis) zu beachten.

Hinweis

Durch IFRS 9 wird das grundlegende Bilanzierungsmodell für finanzielle Verbindlichkeiten aus IAS 39 nicht geändert. Nach wie vor gibt es zwei Bewertungskategorien: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im Periodenergebnis und fortgeführte Anschaffungskosten.

IFRS 9 Finanzinstrumente enthält Vorschriften für den Ansatz und die Bewertung, Ausbuchung und Sicherungsbilanzierung. Der IASB hat die finale Fassung des Standards im Zuge der Fertigstellung der verschiedenen Phasen seines umfassenden Projekts zu Finanzinstrumenten am 24. Juli 2014 veröffentlicht. Damit kann die bisher unter IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertungvorgenommene Bilanzierung von Finanzinstrumenten nunmehr vollständig durch die Bilanzierung unter IFRS 9 ersetzt werden

Die nunmehr veröffentlichte Version von IFRS 9 ersetzt alle vorherigen Versionen. Die erstmalige verpflichtende Anwendung ist für Geschäftsjahre vorgesehen, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Vorbehaltlich lokaler Regelungen (wie etwa dem europäischen Endorsementverfahren) ist eine vorzeitige Anwendung zulässig. Innerhalb eines begrenzten Zeitraums können vorherige Versionen von IFRS 9 vorzeitig angewendet werden (sofern nicht schon geschehen), vorausgesetzt, das diesbezüglich relevante Datum der erstmaligen Anwendung liegt vor dem 1. Februar 2015.

Durch IFRS 9 nicht ersetzt werden jedoch die Regelungen für einen Portfolio-Fair-Value-Hedge gegen Zinsänderungsrisiken gemäß IAS 39. Der ursprünglich diesen Themenbereich betreffende Teil des IFRS 9-Projekts wurde als gesondertes Projekt der IASB-Agenda unter dem Stichwort „Macro Hedges“ weiterverfolgt, da damit höhere zeitliche Anforderungen einhergingen und mit einem kurzfristigen Abschluss des Projekts nicht gerechnet wurde. Im Rahmen des sog. Due Process wurde für dieses Projekt im April 2014 ein Diskussionspapier veröffentlicht: Accounting for Dynamic Risk Management: a Portfolio Revaluation Approach to Macro Hedging. Vor diesem Hintergrund besteht die Möglichkeit, weiterhin wahlweise die Regelungen zum Portfolio-Fair-Value-Hedge gegen Zinsänderungsrisiken anzuwenden oder gar die Abbildung von Sicherungsbeziehungen gemäß den allgemeinen Regelungen von IAS 39 vorzunehmen.

Nach IFRS 9 werden alle finanziellen Vermögenswerte in zwei Klassifizierungskategorien aufgeteilt — diejenigen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, und diejenigen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Wenn finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, so können Aufwendungen und Erträge entweder vollständig im Periodenergebnis (at fair value through profit or loss, FVTPL) oder im sonstigen Ergebnis (at fair value through other comprehensive income, FVTOCI) zu erfassen sein.

Für einige Schuldinstrumente kann eine Klassifizierung als FVTOCI verpflichtend sein, sofern nicht die Fair-Value-Option ausgeübt wird. Hingegen erfolgt die Zuordnung von Eigenkapitalinstrumenten zu FVTOCI auf freiwilliger Basis. Darüber hinaus unterscheiden sich auch die Regelungen zur Umklassifizierung von im sonstigen Ergebnis erfassten Beträgen für Schuldinstrumente und Eigenkapitalinstrumente.

Die Klassifizierung wird festgelegt, wenn der finanzielle Vermögenswert erstmalig angesetzt wird, wenn also das Unternehmen Gegenpartei der vertraglichen Vereinbarungen des Instruments wird. In bestimmten Fällen kann jedoch eine spätere Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte notwendig sein.

  • Marktzins = dem Nominalzins

    • keine Ab- oder Aufschläge werden verrechnet, also sind die Anschaffungskosten relevant

  • Marktzins > Nominalzins

    • Erstbewertung Fair-Value, also der Barwert unter dem Nennwert. Es erfolgt ein Discount.

      • Folgebewertung: Das Zuschreiben der Verbindlichkeit auf den Nennwert.

  • Marktzins < Nominalzins

    • Erstbewertung Fair-Value = Barwert (Premium)

    • Folgebewertung: Abschreibung der Verbindlichkeit auf den Nennwert.

Wichtig ist, bei der Bewertung von Verbindlichkeiten

  • ein sog. Disagio und

  • ein sog. Agio

zu unterscheiden. Unter einem Disagio versteht man einen Abzug vom Nennwert einer Schuldverschreibung, wenn also ein höherer Betrag zurückgezahlt wird, als dem Kreditgeber ausgegeben wird. Die Ausgabe erfolgt also unter pari. Der Emittent (= Schuldner) erhält bei Aufnahme einen niedrigeren Betrag, als er später zurückzahlen muss.

Merke

Der Fair-Value zum Ausgabezeitpunkt liegt daher unterhalb des Nennwertes, so dass damit die Effektivverzinsung des Wertpapiers steigt. In den Folgejahren erfolgt eine Zuschreibung der Verbindlichkeit bis zum Nennwert.

Genau umgekehrt verhält es sich beim sog. Agio (= Premium). Hierbei erfolgt die Ausgabe über Pari, der Marktzins liegt unter dem Nominalzins eines Wertpapiers. In den Folgejahren wird eine Abschreibung der Verbindlichkeit auf den Nennwert vorgenommen, die Rückzahlung ist am Ende erfolgsneutral.

Beispiel

Die Friedel-AG emittiert am 01.01.00 eine Obligation zum Nennwert von 250.000 € mit einem Nominalzins (= Kuponzins) von 8 %, welcher jeweils am Jahresende zahlbar ist. Die Laufzeit der Schuldverschreibung beträgt drei Jahre. Der entsprechende Marktzins liegt bei 12 %.

Die Friedel-AG emittiert die Obligation zu einem Preis unter 250.000 €, damit der Effektivzins steigt und dem Marktzins entspricht. Die Ausgabe erfolgt damit insgesamt zu einem Disagio. Der Marktzins von 12 % würde zu einer Zinszahlung von 250.000·0.12 = 30.000 € führen. Dadurch dass der Nominalzins lediglich bei 8 % liegt, kommt es hingegen lediglich zu einer Zinszahlung von 0,08·250.000 = 20.000 €, damit also zu insgesamt 10.000 € weniger Zinsen.

Merke

Das Disagio ergibt sich nun als Barwert der abgezinsten Zinsdifferenzen.

Man errechnet das Disagio als

Disagio = 10.000/1,12 + 10.000/1.122 + 10.000/1.123

= 24.018,31 €.

Ebenfalls lässt sich das Disagio natürlich mit dem Rentenbarwertfaktor errechnen. Man kalkuliert also

Disagio = Differenz*RBF (n,i)

= 10.000· ((qn-1)/i·qn)

= 10.000 (1,123-1)/0,12·1,123)

= 10.000·2,40183

= 24.018,31 €.

Die Verbindlichkeit wird nun in der Bilanz mit dem Nennwert abzüglich (!) des Disagios passiviert, d.h. also hier mit

Verbindlichkeitswert

= Nennwert – Disagio

= 250.000 – 24.018,31

= 225.981,69 €.

Merke

Bei den IFRS darf ein Disagio nicht aktiviert werden. Die fortgeführten Anschaffungskosten sind mit der Effektivzinsmethode zu ermitteln. Hierbei steigt der Wert der Verbindlichkeit im Laufe der Jahre an, und zwar im Ausmaß der Effektivzinsen, die als Nominalzins, multipliziert mit dem jeweiligen Restbuchwert der Verbindlichkeit der Vorperiode berechnet werden. Man erhält im vorliegenden Beispiel folgende Tabelle:

Jahr

Nominalzins

Effektivzins

Disagio (= Discount)

Verbindlichkeit

00

20.000

27.117,80

7117,80

233.099,49

01

20.000

27.971,94

7971,94

241.071,43

02

20.000

28.928,57

8928,57

250.000

Entwicklung Buchwert Verbindlichkeit

Der Nominalzins errechnet sich, wie oben bereits erwähnt, als Nominalzins = Nominalzinssatz·Nennwert = 0,08·250.000 = 20.000 €. Der Effektivzins des ersten Jahres, also von 2009, kalkuliert sich als

Effektivzins = Effektivzinssatz·Wert der Verbindlichkeit am An fang

= 0,12·225.981,09

= 27.117,80 €.

Der Effektivzins ist nun die Verbindung von Nominalzins und Disagio:

Effektivzins = Nominalzins + Disagio.

Hiermit muss also für das erste Jahr der Discount, also das Disagio, bei 7.117,80 € liegen. Der Verbindlichkeit wird jeweils der Discount zugebucht, man erhält als Wert der Verbindlichkeit am Ende des Jahres 09 entsprechend

Verbindl.Ende 2016 = VerbindlichkeitAnfang 2016 + Discount 09

= 225.981,09 + 7.117,80

= 233.099,49 €.

Völlig analog verfährt man mit den anderen Perioden. Man erhält damit für das Jahr 2009 folgende Buchungssätze:

Bei der Emission:

Cash 225.981,09 an Non CurrentFinancial Liabilities 225.981,09

Bei Zinszahlung:

FinanceExpense 27.117,80 an Cash 20.000,00

und an NonCurrent Financial Liabilities 7.117,80

Man sieht also jeweils wieder an den Buchungssätzen, dass das passive Bestandkonto Non Current Financial Liabilities jeweils im Ausmaß des Discounts zugebucht wird. Der Zinsaufwand erfolgt jeweils in Höhe der Effektivzinsen.

Methode

Beachte, dass bei kurzfristigen Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr auf eine Abzinsung verzichtet wird. Bei langfristigen Verbindlichkeiten wird hingegen sehr wohl abgezinst, man erhält folgende Übersicht:

Zinsverhältnis

Verhältnis Barwert/Nennwert

Bewertung

Marktzins = Nominalzins

Barwert = Nennwert

Nennwert

Marktzins > Nominalzins

Barwert < Nennwert: Discount

Barwert mit Zuschreibung

Marktzins < Nominalzins

Barwert > Nennwert: Premium

Barwert mit Abschreibung

Verhältnis Marktzins zu Nominalzins

Sie haben nun das Kapitel "Selektierte Rechnungslegungsvorschriften für den Einzelabschluss nach IFRS" abgeschlossen.

 Es folgt nun das Kapitel "Bestandteile des IFRS-Jahresabschlusses".