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Bilanz nach IAS / IFRS - Modifizierte Stichtagskursmethode

Kursangebot | Bilanz nach IAS / IFRS | Modifizierte Stichtagskursmethode

Bilanz nach IAS / IFRS

Modifizierte Stichtagskursmethode

Die modifizierte Stichtagskursmethode ist erfolgsneutral, weil die Umrechnungsdifferenz als Sonderposten im Eigenkapital ausgewiesen wird. Erträge und Aufwendungen werden zum Durchschnittskurs umgerechnet, da sie zeitraumbezogene Größen sind.

Der Jahresüberschuss hingegen wird zum Stichtagskurs umgerechnet, weil es sich hierbei um eine stichtagskursbezogene Größe handelt. Da jedoch der Jahresüberschuss der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen ist, kommt eine Umrechnungsdifferenz zustande, welche in der Gewinn- und Verlustrechnung angezeigt wird. In der Bilanz wird das Eigenkapital zum historischen Kurs umgerechnet (mit Ausnahme des Jahresüberschusses, der, wie oben erwähnt, zum Stichtagskurs umgerechnet wird, alle weiteren Bilanzpositionen werden zum Stichtagskurs umgerechnet, denn die Bilanz ermittelt zum Stichtag die Werte von Vermögenswerten und Schulden).

Man kalkuliert daher

Aktiva

  

Passiva

Sachanlagen

48 €

Gezeichnetes Kapital

30 €

Vermögen

36 €

Kap.rücklagen

40 €

Forderungen

36 €

Gew.rücklagen

40 €

  

Umrechnungsdifferenz

- 44 €

Liquide Mittel

22 €

Jahresüberschuss

56 €

  

Bankverbindlichkeiten

20 €

 

142 €

 

142 €

Bilanz mit Währungsumrechnung

Hierbei werden das Sachanlagevermögen, die Vorräte, die Forderungen, die liquiden Mittel als auch die Bankverbindlichkeiten zum Stichtagskurs von 5:1 umgerechnet, das gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklagen, die Gewinnrücklagen werden zum historischen Kurs, der Jahresüberschuss wird zum Stichtagskurs umgerechnet (und kann folglich aus der unmodifizierten Stichtagskursmethode übernommen werden). Die Umrechnungsdifferenz von 44 € errechnet sich dadurch, dass auf der linken Seite der Bilanz 142 € als Bilanzsumme resultiert, auf der rechten Seite der Bilanz hingegen 30 + 40 + 40 + 56 + 20 = 186 €. Um also auf die Bilanzsumme von 142 € zu kommen, ist eine Umrechnungsdifferenz in Höhe von - 44 € auf der Passivseite notwendig.

Methode

Hier klicken zum AusklappenDie Umrechnungsdifferenz ist also eine bilanzielle Umrechnungsdifferenz und wirkt sich nicht auf den Jahresüberschuss aus. Sie wird ausschließlich dadurch kalkuliert, dass die Bilanz - gewissermaßen mit Gewalt - auf die Bilanzsumme der anderen Seite kommen muss.

In der Gewinn- und Verlustrechnung kalkuliert man

Umsätze

250,00 €

andere Erträge

37,50 €

Material- und Personalaufwand

200,00 €

Abschreibungen

17,50 €

eigentlicher Jahresüberschuss

70,00 €

Jahresüberschuss durch Umrechnung in GuV und Verrechnung in Dollar zum Stichtagskurs umgerechnet (280/5)

56,00 €

Differenz aus der Umrechnung

- 14 €

GuV mit Währungsumrechnung

Die Differenz aus der Umrechnung ergibt sich durch Differenz aus dem letzten, umgerechneten, Jahresüberschuss und dem eigentlichen Jahresüberschuss, also durch 56 – 70 = -14 €.

Methode

Hier klicken zum AusklappenDie „Differenz aus der Umrechnung“ und die „Umrechnungsdifferenz“ sind also völlig unterschiedliche Positionen. Die Umrechnungsdifferenz ist eine bilanzielle Umrechnung, die Differenz aus der Umrechnung hingegen eine aus der Gewinn- und Verlustrechnung.

Man kalkuliert letztere dadurch, dass man den eigentlichen Jahresüberschuss, den man nach dem Durchschnittskurs erhalten würde, vergleicht mit dem Jahresüberschuss durch Umrechnung zum Stichtagskurs. Die Umrechnungsdifferenz ist erfolgsneutral, die Differenz aus der Umrechnung hingegen erfolgswirksam.