Personalbetreuung fassen wir auf als Dienstleistungsfunktion des Personalwesens und bezeichnen diese deshalb auch als Personalservice bzw. als Mitarbeiterbetreuung. Wir verstehen hierunter die Beratung als auch die Begleitung von Personal innerhalb des Unternehmens. Nicht nur fassen wir hierunter die Aufgaben der Personalabteilung, sondern vielmehr auch die Fürsorgepflicht eines jeden einzelnen Vorgesetzten im Hinblick auf seine Mitarbeiter.
Wir unterscheiden folgende Ausprägungen von Personalbetreuung:
Versorgung mit Sachmitteln
wie zum Beispiel Berufskleidung
Bewilligung von Sachmitteln
wie zum Beispiel Vermittlung einer Betriebswohnung
Nutzung von Sachmitteln
wie zum Beispiel eines Dienstfahrzeugs
Sozialbetreuung
zum Beispiel Werksarzt aber auch Sozialfürsorge
Dienstleistungen
wie zum Beispiel Personalpflege
immaterielle Leistungen
wie zum Beispiel Sanitätsdienst.
Dann zur Personalverwaltung. Hierunter verstehen wir die Verwaltung des Personals und das Übernehmen von Meldepflichten wegen des Personals. Verwaltung umfasst hierbei, dass persönliche Daten der Mitarbeiter zu erfassen sind und außerdem die Personalakten jeweils für die Beschäftigten einer Unternehmung zu führen sind. Weiterhin muss der Krankenstand und die Fluktuation der Mitarbeiter erfasst werden.
Hinweis
Persönliche Daten der Mitarbeiter lassen sich durch sog. Personalinformationssysteme erfassen, speichern, pflegen und besonders für Managementfunktionen aufbereiten. Ein Personalinformationssystem kann hier die Arbeitszeiterfassung leisten, die Lohn- und Gehaltsabrechnung übernehmen als auch für die Personalplanung Aufgaben übernehmen.
Unter die Meldepflichten fällt besonders die Lohnsteueranmeldung und die Meldung an die Sozialversicherungsträger.
Auch lassen sich für die Personalverwaltung sog. Berichtssysteme einsetzen, damit die Führungsebene zu Zwecken der Planung und der Kontrolle periodisch wiederkehrende Daten nutzen kann.