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Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit - Personalbetreuung und Personalverwaltung

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Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit

Personalbetreuung und Personalverwaltung

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Personalbetreuung

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Personalbetreuung fassen wir als Dienstleistungsfunktion des Personalwesens auf und bezeichnen diese deshalb auch als Personalservice bzw. als Mitarbeitendenbetreuung.

  • Wir verstehen hierunter die Beratung, als auch die Begleitung des Personals innerhalb des Unternehmens.

  • Wir fassen hierunter nicht nur die Aufgaben der Personalabteilung, sondern vielmehr auch die Fürsorgepflicht eines jeden einzelnen Vorgesetzten im Hinblick auf seine mitarbeitenden Personen.

 


Wir unterscheiden folgende Ausprägungen von Personalbetreuung:

  • Versorgung mit Sachmitteln

    • Wie zum Beispiel das Versorgen mit Berufskleidung

  • Bewilligung von Sachmitteln

    • Wie zum Beispiel die Vermittlung einer Betriebswohnung

  • Nutzung von Sachmitteln

    • Wie zum Beispiel die Nutzung eines Dienstfahrzeugs

  • Sozialbetreuung

    • Zum Beispiel die Betreuung durch einen Werksarzt aber auch Sozialfürsorge

  • Dienstleistungen

    • Wie zum Beispiel die Personalpflege

  • Immaterielle Leistungen

    • Wie zum Beispiel Sanitätsdienst.


Personalverwaltung

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Unter Personalverwaltung verstehen wir die Verwaltung des Personals und das Übernehmen von Meldepflichten wegen des Personals.

  • Verwaltung umfasst hierbei, dass die persönliche Daten der Mitarbeitenden zu erfassen sind und außerdem die Personalakten jeweils für die Beschäftigten einer Unternehmung zu führen sind.

  • Weiterhin muss der Krankenstand und die Fluktuation der mitarbeitenden Personen erfasst werden.

Hinweis

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Persönliche Daten der Beschäftigten lassen sich durch sog. Personalinformationssysteme erfassen, speichern, pflegen und besonders für Managementfunktionen aufbereiten. 

  • Ein Personalinformationssystem kann hier die Arbeitszeiterfassung leisten, die Lohn- und Gehaltsabrechnung übernehmen als auch Aufgaben für die Personalplanung übernehmen.

  • Unter die Meldepflichten fällt besonders die Lohnsteueranmeldung und die Meldung an die Sozialversicherungsträger.

  • Auch lassen sich für die Personalverwaltung sog. Berichtssysteme einsetzen, damit die Führungsebene zu Zwecken der Planung und der Kontrolle periodisch wiederkehrende Daten nutzen kann.