Bevor die Konsolidierung erfolgen kann, müssen die Einzelbilanzen an das von der Mutter gewünschte angeglichen, also vereinheitlicht, werden durch
Vereinheitlichung der Bilanzansätze und -bewertungen
Stichtagsangleichung
Währungsumrechnung.
Über die Vereinheitlichung der Bilanzansätze und -bewertungen reden wir in Kapitel 3 „Vereinheitlichung“.
Bevor die Konsolidierung erfolgen kann, muss der Ansatz und die Bewertung vereinheitlicht werden. Die sog.
Handelsbilanz I
(also der Einzelabschluss des Konzernunternehmens) wird in die
überführt. Bei dieser Handelsbilanz II handelt es sich um den Einzelabschluss, der aber auf die Ansatz- und Bewertungsregeln der Mutter angepasst wurde.
Methode
REGEL:
Die Handelsbilanz II ist damit eine dem Rechnungslegungszweck der Mutter angepasster zweiter Abschluss.
Im folgenden werden wir die Regeln für
Ansatz
was kommt in eine Bilanz? und
Bewertung
in welcher Höhe kommt etwas in die Bilanz?
nach dem Handelsrecht für den Einzelabschluss wiederholen.
Wir betrachten nun im folgenden Lernvideo die Vereinheitlichung der Bilanzen nochmals zusammenfassend.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Vereinheitlichung
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Vereinheitlichung (Internationale Konzernrechnungslegung) aus unserem Online-Kurs Bilanz nach IAS / IFRS (Internationale Rechnungslegung) interessant.