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Konzernbilanz nach Handelsrecht - Schuldenkonsolidierung

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Konzernbilanz nach Handelsrecht

Schuldenkonsolidierung

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Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden Forderungen des einen Unternehmens gegen ein anderes Konzernunternehmen mit den Verbindlichkeiten, die bei diesem bestehen, aufgerechnet.

Ohne Aufrechnungsdifferenzen

Beispiel

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Das Konzernunternehmen A tätigt eine Lieferung an das Konzernunternehmen B in Höhe von 10.000 €. Da B nicht sofort bezahlt, aktiviert A eine Forderung in Höhe von 10.000 €, B entsprechend eine Verbindlichkeit.

Wie ist dieser Sachverhalt im Rahmen der Schuldenkonsolidierung zu behandeln?

Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung ist die Forderung bei A und die Verbindlichkeit bei B auszubuchen.

Auch dies entspricht wiederum dem Einheitsgedanken, da eine Unternehmung nicht gegen sich selbst Forderungen bzw. Verbindlichkeiten haben kann.

Mit Aufrechnungsdifferenzen

Man unterscheidet

  • echte Aufrechnungsdifferenzen und

  • unechte Aufrechnungsdifferenzen.

Echte Aufrechnungsdifferenzen

Echte Aufrechnungsdifferenzen rühren durch unterschiedliche Handhabung aktiver und passiver Posten in den Einzelabschlüssen.

Beispiel

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Das Konzernunternehmen 1 vergibt ein Darlehen in Höhe von 20.000 € an das Konzernunternehmen 2, und zwar unter Abzug eines Disagios von 4 %. Die Laufzeit beträgt vier Jahre.

Wie ist dieser Sachverhalt im Rahmen der Schuldenkonsolidierung zu behandeln?

Der Kreditnehmer (also Unternehmen 2) passiviert während der gesamten Laufzeit des Darlehens die Verbindlichkeit in Höhe von 20.000 €, während der Kreditgeber (also Unternehmen 1) zunächst eine Forderung in Höhe von 20.000·(1 - 0,04) = 20.000·0,96 = 19.200 € aktiviert, im zweiten Jahr dann 19.200 + (0,04·20.000)/4 = 19.200 + 200 = 2, im dritten Jahr dann 19.400 + 200 = 19.600 € etc, siehe nachfolgende Tabelle:

Positionen

Jahr 00

Jahr 01

Jahr 02

Jahr 03

Forderung

(beim Kreditgeber)

19.200,00 €

19.400,00 €

19.600,00 €

20.000,00 €

Verbindlichkeit

(beim Kreditnehmer)

20.000,00 €

20.000,00 €

20.000,00 €

20.000,00 €

Unechte Aufrechnungsdifferenzen

Unechte Aufrechnungsdifferenzen hingegen sind eine Folge fehlerhafter Buchungen oder zeitlicher Unterschiede in der Entstehung von Forderungen und Verbindlichkeiten in den jeweiligen Einzelabschlüssen.