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Konzernbilanz nach Handelsrecht - Schema zur Erstellung einer Konzernrechnungslegung

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Konzernbilanz nach Handelsrecht

Schema zur Erstellung einer Konzernrechnungslegung

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Schema zur Erstellung der Konzernrechnungslegung

Wenn man schließlich erkannt hat, dass man einen Konzernabschluss erstellen muss, so ist nach den folgenden Schritten weiter vorzugehen:

Methode

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SCHEMA: ERSTELLUNG EINER KONZERNBILANZ:

  1. Konsolidierungskreis festlegen, d.h. welche Unternehmen müssen / dürfen in den Konzernabschluss einbezogen werden? Unterscheide hierbei engen und weiten Konsolidierungskreis.

  2. Ausgangspunkt sind die Einzelbilanzen der einzelnen Unternehmen auch Handelsbilanzen I genannt.

  3. Angleichung der Einzelbilanzen an die Ansatz- und Bewertungsregeln, welche konzerneinheitlich sind. Im Ergebnis erhält man die Handelsbilanz II.

  4. Ergebnisunterschiede durch die Währungsumrechnung treten auf. Man kalkuliert die umgerechnete Handelsbilanz II.

  5. Konsolidierungsmaßnahmen schließen sich an, also
    • Kapitalkonsolidierung
    • Schuldenkonsolidierung.
    • Zwischenerfolgseliminierung und
    • GuV-Konsolidierung.

  6. Ergebnisunterschiede durch die Equity-Bewertung assoziierter Unternehmen werden rausgerechnet. Man erhält die endgültige Konzernbilanz.

Folgendes Video geht auf das Schema der Konzernrechnungslegung nochmal ein.

Das erste Kapitel "Einführung in die Konzernthematik" ist nun abgeschlossen.

 Es folgt das Kapitel "Rechnungslegungskreis der Konzernrechnungslegung.