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Lohnsteuer für Bibus - Grundlagen der Lohnsteuer

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Lohnsteuer für Bibus

Grundlagen der Lohnsteuer

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Die Lohnsteuer ist nicht als eigenständige Steuer zu betrachten. Indes stellt sie eine spezielle Erhebungsform der Einkommensteuer – bei abhängig Beschäftigen – dar.

Merke

Hier klicken zum AusklappenAusschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit unterliegen der Lohnsteuer. Alle anderen sechs einkommensteuerlichen Einkunftsarten sind nicht von einer Erhebung der Lohnsteuer betroffen.

Die Einkommenssteuer wird durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben und ist damit als eine Art Quellensteuer zu betrachten.

Expertentipp

Hier klicken zum AusklappenENTSTEHUNG DER LOHNSTEUER

Wichtiger Unterschied:

die Lohnsteuer entsteht in jenem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zugeht. Die Einkommensteuer hingegen, entsteht mit Ablauf des Veranlagungszeitraums.

Die Lohnsteuer wird dann erhoben, wenn

  1. ein Arbeitgeber
    • inländischer Arbeitgeber oder
    • ausländischer Verleiher von Arbeitnehmern
  2. einem Arbeitnehmer
  3. Arbeitslohn
  4. im Rahmen eines Dienstverhältnisses (§ 611 BGB)

zahlt (§ 38 EStG). Liegen alle Bedingungen kumulativ vor, handelt es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die vorstehenden Punkte sind also zunächst näher zu erläutern, um ermitteln zu können, ob die Lohnsteuer erhoben werden muss.

Im folgenden Video erhalten Sie eine Übersicht über die Grundzüge der Lohnsteuerverfahren: