Die Lohnsteuer ist nicht als eigenständige Steuer zu betrachten. Indes stellt sie eine spezielle Erhebungsform der Einkommensteuer – bei abhängig Beschäftigen – dar.
Merke
Die Einkommenssteuer wird durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben und ist damit als eine Art Quellensteuer zu betrachten.
Expertentipp
Wichtiger Unterschied:
die Lohnsteuer entsteht in jenem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zugeht. Die Einkommensteuer hingegen, entsteht mit Ablauf des Veranlagungszeitraums.
Die Lohnsteuer wird dann erhoben, wenn
- ein Arbeitgeber
- inländischer Arbeitgeber oder
- ausländischer Verleiher von Arbeitnehmern
- einem Arbeitnehmer
- Arbeitslohn
- im Rahmen eines Dienstverhältnisses (§ 611 BGB)
zahlt (§ 38 EStG). Liegen alle Bedingungen kumulativ vor, handelt es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die vorstehenden Punkte sind also zunächst näher zu erläutern, um ermitteln zu können, ob die Lohnsteuer erhoben werden muss.
Im folgenden Video erhalten Sie eine Übersicht über die Grundzüge der Lohnsteuerverfahren:
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Einkunftsbereiche
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Einkunftsbereiche (Steuerpflicht) aus unserem Online-Kurs Einkommensteuer für Bibus interessant.
-
Lösung Lohnsteuer vs. Einkommensteuer
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Lösung Lohnsteuer vs. Einkommensteuer (Selbstkontrollaufgaben zur Lohnsteuer) aus unserem Online-Kurs Lohnsteuer für Bibus interessant.