Zunächst ist der Begriff der Leistung allgemein zu bestimmen, denn die Leistung ist der Oberbegriff für alle nach § 1 I Nr. 1 UStG steuerbaren Umsätze. Unter einer Leistung versteht man alles, was Gegenstand eines Rechtsverkehrs sein kann (A 1.1 III 1 UStAE). Hierbei kommt es nicht so sehr auf das Verpflichtungsgeschäft an, sondern vielmehr auf das Erfüllungsgeschäft.
Beispiel
Gegenstand ist also die tatsächliche Erfüllung des Geschäfts für 400 €, nicht das vereinbarte Geschäft in Höhe von 500 €.
Umsatzsteuerlicher Gegenstand ist die einzelne Leistung des Unternehmers, weshalb der Umfang der jeweiligen Leistung festzulegen ist. Dies ist wichtig für die Beurteilung der Steuerbarkeit, für die Bestimmung des Leistungsortes sowie des Zeitpunkts der Leistung, schließlich für die Möglichkeit einer Steuerbefreiung und außerdem für die Festlegung des anzuwendenden Steuersatzes.
Merke
Man spricht von einer Nebenleistung, wenn diese
- nebensächlich im Vergleich zur Hauptleistung ist, zusätzlich
- ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Hauptleistung im Sinne einer Abrundung und einer Ergänzung gegeben ist und zusätzlich
- die Nebenleistungen üblich sind.
Beispiel
Das Ausleihen des Bestecks und des Geschirrs ist eine Nebenleistung, weil es im Vergleich zur Lieferung der Currywürste nebensächlich ist, sehr wohl aber ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Lieferung der Currywürste gegeben ist, weil diese die Speisen abrunden und ergänzen. Außerdem sind sie üblich im Rahmen der Lieferung, denn ohne Besteck und Geschirr können die Würste nicht verzehrt werden.
Die Unterscheidung in Haupt- und Nebenleistung ist auch deswegen wichtig, weil unterschiedliche Leistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen belegt sein könnten. Es könnte also sein, dass die eine Leistung mit 7 %, die andere Leistung hingegen mit 19 % belegt ist. Hierbei gilt wieder, dass nicht der Prozentsatz der Nebenleistung, sondern vielmehr jener der Hauptleistung relevant ist.
Wir unterscheiden im Folgenden als „Leistungen“ die
- Lieferungen und
- sonstige Leistungen.
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