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Umsatzsteuer für Bibus - Leistung durch anderen Unternehmer

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Umsatzsteuer für Bibus

Leistung durch anderen Unternehmer

Zusätzlich zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer muss die abgerechnete und berechnete Leistung durch einen anderen Unternehmer erbracht sein. Dies bedeutet also, dass eine Umsatzsteuer, welche durch einen Nichtunternehmer abgerechnet ist, nicht als Vorsteuer abgezogen werden darf.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenWichtig ist also, dass diese Vorsteuer auf der einen Seite nicht abgezogen werden darf, auf der anderen Seite wird sie hingegen vom Nichtunternehmer, der sie in Rechnung gestellt hatte, aber geschuldet.