Der § 266 HGB verlangt eine klare Gliederung des Eigenkapitals in der Bilanz. Hierunter fallen gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinn- und Verlustvortrag sowie der Jahresüberschuss oder -Fehlbetrag. Diese Posten spiegeln die finanzielle Basis und die Risikobereitschaft der Anteilseigner wider. Sie sind entscheidend für die Bewertung der finanziellen Gesundheit und der Selbstfinanzierungsfähigkeit eines Unternehmens.
Die Einnahmen-Überschussrechnung richtet sich nach dem Zu- und Abflussprinzip, wobei Zahlungen dem Jahr zugeordnet werden, in dem sie geleistet werden. Eine Ausnahme bildet die 10-Tage-Regel, die bei wiederkehrenden Leistungen wie Umsatzsteuervorauszahlungen oder Telefonkosten greift. Zahlungen, die innerhalb der ersten zehn Tage des neuen Jahres entrichtet werden, können noch dem alten Jahr zugewiesen werden, was eine periodengerechte Zuordnung und eine präzise steuerliche Abrechnung ermöglicht.
Der § 7g EStG ermöglicht kleinen und mittleren Betrieben, Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zu nutzen, um ihre steuerliche Last zu mindern. Die Regelungen hierzu wurden mehrfach angepasst, zuletzt durch verschiedene Corona-Steuerhilfegesetze und die Reform des Körperschaftsteuerrechts. Die strikte Einhaltung der Reinvestitionsfristen ist entscheidend, um steuerliche Vorteile zu sichern und Nachteile zu vermeiden. Die Entscheidung zur Nutzung dieser steuerlichen Optionen muss individuell getroffen werden, wobei die Frist üblicherweise drei Jahre beträgt. Eine Verlängerung ist in bestimmten Fällen jedoch möglich.
Die Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) nach § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG ermöglicht es Steuerpflichtigen, Anschaffungen bis zu einem bestimmten Wert sofort abzuschreiben, wodurch die Komplexität der steuerlichen Gewinnermittlung reduziert und die Liquidität verbessert wird. Diese Regelungen definieren klar, welche Anschaffungen sofort absetzbar sind und fördern so die Investitionsbereitschaft kleiner und mittlerer Unternehmen. Durch die Sofortabschreibung können die betroffenen Unternehmen ihre Betriebsausgaben effizienter gestalten.
Die Bilanzbuchhalterprüfung ist eine der wichtigsten, aber auch anspruchsvollsten kaufmännischen Weiterbildungen der IHK. Die mündliche Prüfung ist dabei die letzte Hürde, die es für die Teilnehmer kurz vor ihrem Abschluss zum „Geprüften Bilanzbuchhalter – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung“ zu überwinden gilt.
Einzelthemen für die schriftliche und mündliche Prüfung
Der gesamte prüfungsrelevante Stoff für die schriftliche und mündliche Prüfung
15 Aufgabenstellungen auf IHK-Niveau mit Korrekturservice