Im Prüfungsplan für angehende Bilanzbuchhalter ist das Fach Bilanz nach Handelsrecht Teil des IHK-Faches "Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen" und damit zentraler Bestandteil der 1. Klausur der schriftlichen Bilanzbuchhalterprüfung.
Dieser Online-Kurs macht Sie fit für diesen Teil der Prüfung - die Inhalte und Schwerpunkte sind orientiert an den Rahmenvorgaben der IHK für die Bilanzbuchhalterprüfung nach der neuen Prüfungsordnung (VO 2015).
Der Kurs Bilanz nach Handelsrecht besteht aus Ansatz, Ausweis und Bewertung. Sie lernen also, wann ein Vermögensgegenstand, eine Schuld oder ein Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert wird (= Ansatz), wo er bilanziert wird (= Ausweis) und in welcher Höhe er in der Bilanz auftaucht (= Bewertung). Gerade beim letzten Punkt muss man stets den Überblick behalten, um sich nicht in den Details der plan- und außerplanmäßigen Abschreibungen und der Zuschreibungen zu verlieren. Gerade bei Erst- und Folgebewertung liegt die Schwierigkeit in der IHK-Prüfung, denn Sie müssen ein profundes gesetzestechnisches Wissen haben. Deshalb ist gerade an dieser Stelle wichtig, die Paragraphenkette stets im Blick zu haben, denn ihre Nennung sichert wichtige Fußgängerpunkte in der Prüfung, die man unbedingt "mitnehmen sollte".
Schließlich umfasst der Kurs auch immer wieder gerne gefragte und damit äußerst prüfungsrelevante Themen wie Grundstücke und Gebäude, Finanzanlagevermögen, Rückstellungen, Disagio, latente Steuern und Vorratsbewertung, um nur einige zu nennen.
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